Verordnung über Schutzmassnahmen beim Auftreten von Geflügelpest bei Nutzgeflügel (Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung) Die Verordnung regelt ergänzend zu der Geflügelpest-Verordnung Schutzmassnahmen im Falle des Verdachts des Ausbruchs oder des Ausbruchs der Geflügelpest in einem Geflügelbestand oder in einer sonstigen Vogelhaltung. Insoweit sind § 1, § 9 bis § 17, § 20 und § 21 der Geflügelpest-Verordnung, soweit die Geflügelpest betroffen ist, nicht anzuwenden. Die Geflügelpestschutzverordnung, die Wildvogel-Geflügelpestschutzverordnung sowie die Geflügel-Aufstallungsverordnung bleiben unberührt.